Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlage für Dienstleistungen und Lieferungen
UNAL IT Solutions – Inh. Samet Ünal
Dürrenrainstrasse 20
8422 Pfungen
Schweiz
E-Mail: info@unal-it.ch
Web: www.unal-it.ch
UID / MWST: CHE-353.560.061 MWST
Version: 3.1
Stand: Juli 2026
Gültig ab: 31. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Verträge zwischen UNAL IT Solutions – Inh. Samet Ünal, nachfolgend «UNAL IT Solutions», und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
- IT-Dienstleistungen für Privatkundinnen und Privatkunden,
- IT-Dienstleistungen für Unternehmen und Organisationen,
- technische Beratung und Support,
- Geräteeinrichtungen und Systemkonfigurationen,
- Datenübertragungen und Datensicherungen,
- WLAN-, Netzwerk-, Drucker- und Internetleistungen,
- Microsoft-365- und Cloud-Dienstleistungen,
- digitale Arbeitsplätze,
- Digitalen Kinderschutz,
- UNAL Senioren Digital,
- Projektarbeiten,
- Fernsupport,
- die Beschaffung und Lieferung von Hardware, Software, Lizenzen und Leistungen Dritter.
Der Begriff «Kunde» umfasst sowohl Privatkundinnen und Privatkunden als auch Geschäftskunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie durch UNAL IT Solutions ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
2. Einbezug der AGB
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, sie einzusehen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
Die Zustimmung kann insbesondere erfolgen durch:
- Annahme einer Offerte,
- Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- elektronische Bestätigung,
- Bestätigung per E-Mail,
- Abschluss eines separaten Vertrags,
- ausdrückliche Zustimmung über ein Online-Formular.
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über soziale Medien stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
Die bei Vertragsabschluss geltende Fassung wird dem Kunden mit der Offerte zur Verfügung gestellt oder über einen dauerhaft abrufbaren Link zugänglich gemacht.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von UNAL IT Solutions sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die in einer Offerte angegebene Gültigkeitsdauer bezeichnet den Zeitraum, während dessen die darin enthaltenen Preise und Konditionen grundsätzlich gelten. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, beträgt diese 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Eine Offerte wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen erstellt.
Ändern sich nachträglich insbesondere:
- die technische Ausgangslage,
- die Anzahl Geräte oder Benutzer,
- der gewünschte Leistungsumfang,
- die vorhandenen Konten oder Zugänge,
- die erforderlichen Drittleistungen,
- die Datenmenge,
- der Einsatzort,
kann UNAL IT Solutions die Offerte anpassen oder eine neue Offerte erstellen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte oder den vereinbarten Leistungsumfang in Textform bestätigt und UNAL IT Solutions den Auftrag ausdrücklich annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
UNAL IT Solutions kann einen Auftrag ablehnen, wenn:
- die erforderliche Fachkompetenz oder Kapazität nicht verfügbar ist,
- die technische Umsetzung nicht zuverlässig möglich erscheint,
- notwendige Berechtigungen fehlen,
- Sicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen,
- rechtswidrige Tätigkeiten verlangt werden,
- die Zusammenarbeit aus sachlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere bei anwendbaren Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
4. Leistungsumfang
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus:
- der individuellen Offerte,
- der Auftragsbestätigung,
- dem separaten Vertrag,
- der bestätigten Leistungsbeschreibung,
- allfälligen in Textform bestätigten Ergänzungen.
Allgemeine Informationen auf der Website, in Flyern, sozialen Medien oder anderen Werbemitteln stellen keine verbindliche Leistungszusage dar.
Festpreise beziehen sich ausschliesslich auf den beschriebenen Standardumfang. Ein Festpreis bedeutet insbesondere nicht:
- unbegrenzte Arbeitszeit,
- eine unbegrenzte Anzahl Geräte oder Benutzer,
- die Bearbeitung sämtlicher technischer Anliegen,
- eine garantierte vollständige Problemlösung,
- eine dauerhafte Betreuung nach Abschluss des Auftrags.
Leistungen, Geräte oder Bestandteile, die nicht ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannt sind, gelten als nicht vereinbart.
5. Nicht enthaltene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich als separate Position aufgeführt, sind insbesondere nicht enthalten:
- Hardware und Geräte,
- Zubehör und Ersatzteile,
- Material und Speichermedien,
- Software und Apps,
- Lizenzen und Abonnemente,
- Mobilfunk- und Internetverträge,
- Providergebühren,
- Versandkosten,
- Parkgebühren,
- Leistungen von Herstellern oder Drittanbietern,
- Datenrettungen, insbesondere von defekten, beschädigten oder nicht mehr lesbaren Datenträgern, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden,
- Reparaturen defekter Hardware,
- elektrische oder bauliche Arbeiten,
- dauerhafte Systemüberwachung,
- Notfall- oder 24/7-Support,
- garantierte Reaktions- oder Lösungszeiten.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorgängiger Rücksprache und Zustimmung des Kunden ausgeführt und verrechnet.
6. Sorgfältige Leistungserbringung
UNAL IT Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach dem zum Zeitpunkt der Durchführung verfügbaren technischen Kenntnisstand.
Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich und eindeutig in Textform vereinbart wurde.
Die erfolgreiche Durchführung kann insbesondere abhängig sein von:
- Hersteller und Gerätemodell,
- Alter und Zustand eines Geräts,
- Betriebssystem und Softwareversion,
- verfügbaren Updates,
- Kompatibilität von Geräten und Anwendungen,
- vorhandenen Benutzerrechten,
- vollständigen und korrekten Zugangsdaten,
- Internet- oder Mobilfunkverbindungen,
- Cloud- und Drittanbieterdiensten,
- Freigaben durch Hersteller oder Anbieter,
- vorhandenen Datensicherungen,
- technischen Einschränkungen.
Kann eine Leistung aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs von UNAL IT Solutions liegen, nicht oder nur teilweise abgeschlossen werden, bleibt der sorgfältig erbrachte Aufwand geschuldet.
Nicht vollständig geprüfte oder nicht funktionierende Leistungen werden nicht als erfolgreich abgeschlossen dargestellt.
7. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen und Voraussetzungen bereit, die für die Durchführung erforderlich sind.
Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere:
- funktionsfähige Geräte,
- Stromversorgung,
- Internetverbindung,
- notwendige Kabel und Zubehörteile,
- Zugangsdaten,
- Gerätecodes,
- Administratorrechte,
- Bestätigungscodes,
- Wiederherstellungsinformationen,
- vorhandene Datensicherungen,
- berechtigte Ansprechpersonen,
- Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten.
Der Kunde informiert UNAL IT Solutions über bekannte Defekte, Sicherheitsvorfälle, gesperrte Konten, fehlende Daten oder andere wesentliche Einschränkungen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können nach vorgängiger Information zusätzlich verrechnet werden.
8. Berechtigung zur Bearbeitung
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die betroffenen:
- Geräte,
- Benutzerkonten,
- Daten,
- Systeme,
- Netzwerkkomponenten,
- Online-Dienste,
- Softwarelizenzen
durch UNAL IT Solutions bearbeiten zu lassen.
UNAL IT Solutions führt keine Arbeiten aus, die der unberechtigten Umgehung von Passwörtern, Aktivierungssperren, Zugriffsbeschränkungen oder anderen Sicherheitsmechanismen dienen.
Bestehen Zweifel an der Berechtigung, kann UNAL IT Solutions geeignete Nachweise verlangen oder die Bearbeitung ablehnen beziehungsweise unterbrechen.
9. Datensicherung und Datenübertragung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und funktionsfähige Sicherung seiner wichtigen Daten zu erstellen.
Auf Wunsch kann die Erstellung oder Prüfung einer Datensicherung als separate Leistung vereinbart werden.
Eine Datensicherung gilt erst dann als durch UNAL IT Solutions geprüft, wenn die Prüfung ihrer technischen Lesbarkeit oder Wiederherstellbarkeit ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Auftrags war und entsprechend durchgeführt wurde.
Datenübertragungen können abhängig sein von:
- Zustand und Funktionsfähigkeit der Geräte,
- verfügbaren Speicherplätzen,
- Dateiformaten,
- Benutzerkonten,
- Verschlüsselungen,
- Herstellerbeschränkungen,
- vorhandenen Sicherungen,
- Internetverbindungen,
- Cloud-Diensten.
UNAL IT Solutions kann nicht garantieren, dass sämtliche Daten, Einstellungen, Anwendungsdaten, Nachrichtenverläufe oder Metadaten technisch übertragen oder wiederhergestellt werden können.
Erkennt UNAL IT Solutions ein erhebliches Risiko für Datenverlust oder Beschädigung, kann die Arbeit unterbrochen werden, bis das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt wurde.
10. Zugangsdaten und Kundenkonten
Zugangsdaten, Passwörter, Gerätecodes und Bestätigungscodes sollen nach Möglichkeit durch den Kunden selbst eingegeben werden.
Müssen Zugangsdaten vorübergehend durch UNAL IT Solutions verwendet werden, erfolgt dies ausschliesslich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags.
Eine dauerhafte Speicherung von Zugangsdaten erfolgt nur, wenn:
- dies ausdrücklich vereinbart wurde,
- es für eine laufende Leistung erforderlich ist,
- geeignete Schutzmassnahmen bestehen.
Nach Abschluss der Arbeiten kann UNAL IT Solutions empfehlen, verwendete Passwörter oder Codes zu ändern.
Der Kunde bleibt für die sichere Aufbewahrung und Verwaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
11. Fernzugriff und Remote-Support
Fernzugriffe erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Der Kunde muss den Fernzugriff während der Durchführung nachvollziehen und grundsätzlich jederzeit beenden können.
UNAL IT Solutions richtet ohne ausdrückliche Vereinbarung in Textform keine:
- versteckten Fernzugriffe,
- dauerhaften unbeaufsichtigten Zugänge,
- permanenten Überwachungsfunktionen,
- heimlichen Kontrollmöglichkeiten
ein.
Remote-Support begründet ohne separate Vereinbarung keinen Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder eine sofortige Bearbeitung.
12. Änderungen und Zusatzaufwand
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen, kann UNAL IT Solutions:
- den zusätzlichen Aufwand nach dem vereinbarten Stundenansatz verrechnen,
- eine Zusatzposition offerieren,
- eine neue Offerte erstellen,
- den Durchführungstermin anpassen.
Zusatzaufwand wird vor seiner Ausführung mitgeteilt und muss durch den Kunden freigegeben werden.
Die Freigabe kann insbesondere erfolgen durch:
- E-Mail,
- elektronische Bestätigung,
- Ergänzung in Textform,
- dokumentierte Zustimmung während eines Vor-Ort-Termins.
Die Freigabe und der zusätzlich vereinbarte Leistungsumfang werden nach Möglichkeit im Abschlussprotokoll, per E-Mail, in der Auftragsdokumentation oder im eingesetzten elektronischen System festgehalten.
Ist eine sofortige Massnahme erforderlich, um einen erkennbaren Schaden zu verhindern, kann UNAL IT Solutions den Kunden kontaktieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
13. Termine, Absagen und Verzögerungen
Vereinbarte und bestätigte Termine sind verbindlich.
Der Kunde kann einen Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem bestätigten Terminbeginn kostenfrei ändern oder absagen. Soweit eine elektronische Terminverwaltung bereitgestellt wird, kann die Änderung oder Absage innerhalb dieser Frist über den persönlichen Verwaltungslink vorgenommen werden.
Ab 24 Stunden vor dem bestätigten Terminbeginn ist die elektronische Terminverwaltung grundsätzlich gesperrt. Kurzfristige Änderungen oder Absagen sind UNAL IT Solutions unverzüglich per E-Mail an info@unal-it.ch mitzuteilen.
Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 24 Stunden vor dem bestätigten Terminbeginn können 50 % der reservierten Einsatzzeit zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet werden.
Bei Nichterscheinen oder fehlendem Zugang zum vereinbarten Einsatzort können 100 % der reservierten Einsatzzeit zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet werden.
Als fehlender Zugang gilt insbesondere, wenn:
- niemand am vereinbarten Einsatzort erreichbar ist;
- der Zutritt zu den vereinbarten Räumlichkeiten nicht möglich ist;
- die zuständige oder berechtigte Person trotz vereinbartem Termin nicht erreichbar ist;
- eine für den Einsatz erforderliche Zugangsberechtigung nicht bereitgestellt wird;
- der Einsatz aus einem vom Kunden zu verantwortenden Zugangsgrund nicht begonnen werden kann.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können zusätzlich verrechnet werden, sofern diese nach der Offerte oder einer anderen Vereinbarung vom Kunden zu tragen sind.
Dazu können insbesondere gehören:
- Material- und Hardwarekosten;
- Software- und Lizenzkosten;
- Versandkosten;
- Parkgebühren;
- Leistungen Dritter;
- nicht mehr stornierbare Beschaffungs- oder Reservierungskosten.
Wurde für den Auftrag kein Stundenansatz vereinbart, gilt die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Terminbestätigung ausdrücklich festgelegte Berechnungsgrundlage für kurzfristige Absagen, Terminverschiebungen, Nichterscheinen oder fehlenden Zugang.
Bei nachgewiesenen ausserordentlichen Umständen kann UNAL IT Solutions nach Prüfung des Einzelfalls ganz oder teilweise auf eine Verrechnung verzichten. Ein Anspruch auf einen solchen Verzicht besteht nicht.
Kann UNAL IT Solutions einen Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, technischen Problemen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen nicht einhalten, wird der Kunde möglichst rasch informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
Für einen durch UNAL IT Solutions abgesagten oder verschobenen Termin werden dem Kunden keine Kosten für die reservierte Einsatzzeit verrechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
14. Preise und Mehrwertsteuer
Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken angegeben.
Alle angegebenen Verkaufspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die enthaltene Mehrwertsteuer wird auf Offerten und Rechnungen separat ausgewiesen.
Der vereinbarte Preis ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder einer sonstigen bestätigten Vereinbarung. Bei Leistungen nach Aufwand ergibt sich der Rechnungsbetrag aus dem vereinbarten Stundenansatz und dem tatsächlich erbrachten beziehungsweise vom Kunden freigegebenen Aufwand.
Öffentliche Preisangaben beziehen sich ausschliesslich auf den jeweils beschriebenen Leistungsumfang.
Preisänderungen gelten grundsätzlich nur für neue Offerten und zukünftige Aufträge. Bereits bestätigte Offerten behalten ihre vereinbarten Preise, sofern keine nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs erfolgt.
15. Anfahrt, Spesen und Fremdkosten
Anfahrt, Parkgebühren, Versandkosten und weitere Spesen richten sich nach der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
Kosten für Hardware, Software, Lizenzen, Abonnemente, Provider, Material und Leistungen Dritter werden separat ausgewiesen.
UNAL IT Solutions darf Drittleistungen nur auslösen, wenn:
- diese Bestandteil einer bestätigten Offerte sind,
- der Kunde sie nachträglich freigegeben hat,
- eine entsprechende Vorauszahlung oder Kostenübernahme vereinbart wurde.
16. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch zugestellt. Auf Wunsch kann eine Zustellung per Briefpost erfolgen.
Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Rechnung oder vertraglichen Vereinbarung.
Bei umfangreichen Aufträgen, Projekten, Hardwarebeschaffungen, Softwarelizenzen oder Leistungen Dritter kann UNAL IT Solutions insbesondere verlangen:
- Vorauszahlung,
- Akontozahlung,
- Teilzahlung,
- Zahlung vor Bestellung oder Lieferung.
Bei Zahlungsverzug ist UNAL IT Solutions berechtigt:
- einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr zu verlangen,
- weitere Leistungen vorübergehend einzustellen,
- offene Lieferungen oder Bestellungen zurückzuhalten,
- angemessene, tatsächlich entstandene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen; pauschale Mahngebühren werden nur erhoben, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss transparent bekannt gegeben wurden,
- nach erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten.
Bei Beanstandungen bleibt der unbestrittene Teil der Rechnung zur Zahlung fällig. Zwingende gesetzliche Zurückbehaltungs- und Verrechnungsrechte bleiben vorbehalten.
17. Hardware, Software und Leistungen Dritter
Für Hardware, Software, Apps, Cloud-Dienste, Lizenzen und andere Drittleistungen gelten zusätzlich die Vertrags-, Garantie-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
Wird ein Vertrag direkt zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter abgeschlossen, ist der jeweilige Drittanbieter Vertragspartner des Kunden.
UNAL IT Solutions übernimmt keine Verantwortung für:
- Änderungen von Preisen oder Lizenzmodellen,
- Einstellung oder Einschränkung von Diensten,
- Änderungen von Funktionen,
- Server- oder Cloud-Ausfälle,
- Hersteller- oder Providerstörungen,
- regionale Einschränkungen,
- Änderungen von Drittanbieterbedingungen.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber UNAL IT Solutions bleiben vorbehalten, sofern UNAL IT Solutions selbst Verkäuferin eines Produkts ist.
Zusätzliche Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
18. Support, Betreuung und Service-Level
Support- und Betreuungsleistungen erfolgen im Rahmen des bestätigten Einzelauftrags oder einer separaten Vereinbarung in Textform.
Ohne separate Vereinbarung besteht kein Anspruch auf:
- bestimmte Reaktionszeiten,
- bestimmte Bearbeitungszeiten,
- garantierte Lösungszeiten,
- priorisierte Bearbeitung,
- Bereitschaft ausserhalb der Geschäftszeiten,
- 24/7-Support,
- permanente Systemüberwachung.
Professional Support, Supportkontingente und Service-Level-Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einer separaten Offerte oder einem separaten Vertrag vereinbart wurden.
19. Digitaler Kinderschutz
UNAL IT Solutions unterstützt Erziehungsberechtigte bei der technischen Einrichtung verfügbarer Kinderschutzfunktionen.
Dazu können je nach Auftrag gehören:
- Kinderkonten,
- Familienfreigaben,
- Bildschirmzeiten,
- App- und Kaufbeschränkungen,
- Inhaltsbeschränkungen,
- Standortfunktionen,
- Schulmodus,
- SOS-Funktionen,
- Kontaktfreigaben,
- Heimnetzwerk- und WLAN-Regeln.
Ein vollständiger Schutz vor ungeeigneten Inhalten, Kontakten, Online-Risiken, technischen Umgehungen oder missbräuchlicher Nutzung kann nicht garantiert werden.
UNAL IT Solutions bietet keine heimliche Überwachung von:
- Nachrichten,
- Chats,
- sozialen Medien,
- Telefongesprächen,
- Kommunikationsinhalten
an.
Die Entscheidungen über Nutzungszeiten, Apps, Kontakte, Standortfunktionen und Familienregeln werden durch die erziehungsberechtigte Person getroffen.
UNAL IT Solutions ersetzt keine elterliche Aufsicht, Medienerziehung, pädagogische Beratung, psychologische Beratung oder Rechtsberatung.
20. UNAL Senioren Digital
UNAL Senioren Digital ist eine technische Unterstützungsleistung für Seniorinnen und Senioren.
Die betroffene Person bleibt selbstbestimmt und entscheidet insbesondere über:
- die Nutzung ihrer Geräte,
- Änderungen von Einstellungen,
- den Zugriff auf ihre Konten,
- die Weitergabe von Informationen,
- die Einbindung von Angehörigen oder Vertrauenspersonen.
Die Durchführung erfolgt nur mit Wissen und Zustimmung der betroffenen Person.
Angehörige oder Vertrauenspersonen werden nur einbezogen, wenn:
- die betroffene Person zugestimmt hat,
- eine nachgewiesene gesetzliche Vertretungsbefugnis besteht,
- eine andere ausreichende Berechtigung vorliegt.
UNAL Senioren Digital umfasst keine:
- Pflegeleistungen,
- medizinische oder psychologische Beratung,
- Rechtsberatung,
- Bank-, Finanz- oder Anlageberatung,
- Sozialberatung,
- Notfallbereitschaft,
- dauerhafte Alltagsbegleitung,
- heimliche Überwachung,
- stellvertretende private oder finanzielle Transaktionen.
UNAL IT Solutions führt insbesondere keine Bankzahlungen, Vertragsabschlüsse oder anderen finanziellen Handlungen im Namen der betroffenen Person durch.
21. Datenschutz und Vertraulichkeit
UNAL IT Solutions behandelt Personendaten, Geräteinhalte, Zugangsinformationen und vertrauliche Kundeninformationen sorgfältig.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der jeweils veröffentlichten Datenschutzerklärung von UNAL IT Solutions.
UNAL IT Solutions behandelt nicht öffentliche Kunden-, Geschäfts-, Geräte- und Systeminformationen vertraulich. Solche Informationen werden nur für die vereinbarte Leistung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Ansprüche verwendet.
Personendaten werden nur bearbeitet, soweit dies für:
- die Bearbeitung einer Anfrage,
- die Erstellung einer Offerte,
- die Durchführung eines Auftrags,
- die Dokumentation,
- die Rechnungsstellung,
- die Erfüllung gesetzlicher Pflichten
erforderlich ist.
Bearbeitet UNAL IT Solutions Personendaten im Auftrag eines Geschäftskunden, wird die Auftragsbearbeitung vor Beginn der entsprechenden Bearbeitung vertraglich geregelt, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist. Dies kann insbesondere durch einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag erfolgen. Darin werden namentlich Gegenstand und Zweck der Bearbeitung, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Datensicherheit, Unterauftragnehmer sowie Rückgabe oder Löschung der Daten geregelt.
UNAL IT Solutions darf qualifizierte Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit erforderlich, werden diese angemessen vertraglich verpflichtet.
22. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Soweit ein Arbeitsergebnis bestimmungsgemäss zur Veröffentlichung, Weitergabe oder externen Verwendung erstellt wurde, umfasst das Nutzungsrecht auch diese vereinbarte Nutzung.
Allgemeine:
- Methoden,
- Vorlagen,
- Checklisten,
- Konzepte,
- Textbausteine,
- Dokumentationsstrukturen,
- technische Werkzeuge,
- interne Arbeitsabläufe
von UNAL IT Solutions bleiben geistiges Eigentum beziehungsweise geschütztes Geschäftsvermögen von UNAL IT Solutions.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung solcher Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
Rechte Dritter, insbesondere an Software, Bildern, Marken, Herstellerunterlagen und Lizenzen, bleiben vorbehalten.
23. Abschluss, Abnahme und Beanstandungen
Nach Abschluss der Arbeiten werden die vereinbarten Funktionen soweit möglich gemeinsam geprüft.
Der Kunde erhält Gelegenheit:
- die ausgeführten Arbeiten zu kontrollieren,
- offene Fragen zu stellen,
- erkennbare Abweichungen mitzuteilen,
- nicht gelöste Punkte festhalten zu lassen.
Beanstandungen sollen UNAL IT Solutions möglichst rasch und nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Offensichtliche Abweichungen sollen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Leistung gemeldet werden. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung möglichst rasch mitzuteilen.
Zwingende gesetzliche Rechte werden durch diese Mitteilungsfristen nicht eingeschränkt.
Bei einer berechtigten Beanstandung erhält UNAL IT Solutions grundsätzlich die Möglichkeit, die betroffene Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und nachzubessern.
Eine Nachbesserung umfasst nur die ursprünglich vereinbarte Leistung. Neue Geräte, neue Anforderungen oder nachträgliche Änderungen gelten als Zusatzleistung.
24. Haftung
UNAL IT Solutions haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftungsbeschränkung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UNAL IT Solutions, soweit gesetzlich zulässig, nur für:
- direkte Schäden,
- vorhersehbare Schäden,
- Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit sie im konkreten Fall zu einem offensichtlich unangemessenen Ergebnis führt oder zwingendes Recht entgegensteht.
Eine Haftung für folgende Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen:
- indirekte Schäden,
- Folgeschäden,
- entgangener Gewinn,
- Betriebsunterbrüche,
- Reputationsschäden,
- Schäden durch Drittanbieter,
- Schäden infolge veralteter oder defekter Geräte,
- Schäden aufgrund fehlender Zugangsdaten oder Berechtigungen,
- Schäden aufgrund nicht vorhandener oder unzureichender Datensicherungen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit UNAL IT Solutions den Schaden durch eine schuldhaft fehlerhafte Auswahl, Konfiguration, Instruktion oder eine sonstige eigene Pflichtverletzung verursacht hat.
Bei einem Datenverlust wird berücksichtigt, in welchem Umfang der Schaden durch eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung hätte vermieden oder reduziert werden können.
Die Haftung für Personenschäden sowie andere zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt uneingeschränkt vorbehalten.
25. Höhere Gewalt
UNAL IT Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu gehören insbesondere:
- Naturereignisse,
- behördliche Massnahmen,
- Stromausfälle,
- Internet- oder Mobilfunkausfälle,
- Ausfälle von Cloud- oder Drittanbieterdiensten,
- Cyberangriffe auf Drittanbieter,
- Pandemien,
- Streiks,
- Lieferengpässe,
- Krankheit oder Unfall,
- vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Bereits erbrachte Leistungen, ausgelöste Bestellungen und entstandene Fremdkosten bleiben geschuldet.
Die Parteien stimmen nach Möglichkeit einen neuen Termin oder ein angepasstes Vorgehen ab.
Dauert das Leistungshindernis länger als 30 Tage und ist die Fortführung für eine Partei nicht mehr zumutbar, kann der noch nicht erfüllte Teil des Auftrags beendet werden. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, abzüglich bereits erbrachter Leistungen, verbindlich ausgelöster Bestellungen und nicht stornierbarer Fremdkosten.
26. Beendigung und Datenrückgabe
Einmalige Aufträge enden grundsätzlich mit Abschluss der vereinbarten Leistung.
Für wiederkehrende Dienstleistungen gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen des jeweiligen Vertrags oder der jeweiligen Offerte.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
Bei einer vorzeitigen Beendigung sind insbesondere zu bezahlen:
- bereits ausgeführte Arbeiten,
- begonnene Leistungen,
- entstandene Aufwände,
- verbindlich bestellte Produkte oder Lizenzen,
- nicht stornierbare Drittleistungen,
- vereinbarte Spesen.
Soweit gesetzlich vorgesehen, bleiben Ansprüche wegen einer Beendigung zu einem ungünstigen Zeitpunkt vorbehalten.
Nach Beendigung werden Kundendaten auf Wunsch übergeben oder gelöscht, soweit keine:
- gesetzlichen Aufbewahrungspflichten,
- offenen Ansprüche,
- berechtigten Dokumentationsinteressen
entgegenstehen.
27. Kommunikation und Textform
Mitteilungen können erfolgen durch:
- Briefpost,
- E-Mail,
- elektronische Bestätigung,
- vereinbarte Kunden- oder Supportsysteme.
Soweit keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist, gilt E-Mail als zulässige Textform.
Mündliche Absprachen werden verbindlich, wenn sie durch UNAL IT Solutions oder den Kunden nachvollziehbar bestätigt oder dokumentiert werden.
Änderungen der Kontaktdaten sind der jeweils anderen Partei rechtzeitig mitzuteilen.
28. Rangfolge der Vertragsdokumente
Für ihren jeweiligen speziellen Regelungsbereich gehen separate Service-Level-, Geheimhaltungs- und Auftragsbearbeitungsvereinbarungen den allgemeinen Regelungen in Offerten, Leistungsbeschreibungen und diesen AGB vor, sofern ein individuell abgeschlossener Vertrag nichts Abweichendes bestimmt.
Im Übrigen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge:
- individuell abgeschlossener Vertrag,
- bestätigte Offerte oder Auftragsbestätigung,
- ausdrücklich bestätigte Leistungsbeschreibung,
- diese AGB.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
29. Änderungen der AGB
UNAL IT Solutions kann diese AGB anpassen, wenn sich insbesondere:
- das Leistungsangebot,
- gesetzliche Anforderungen,
- technische Rahmenbedingungen,
- eingesetzte Systeme,
- Geschäftsprozesse
ändern.
Für neue Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung.
Bei laufenden Vertragsverhältnissen werden wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Verschlechtern die Änderungen die vertragliche Stellung des Kunden wesentlich, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten. Bereits entstandene Rechte und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Winterthur, Kanton Zürich, zuständig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände gelten.
Bei Konsumentenverträgen bleiben die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
31. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 31. Juli 2026 in Kraft und gelten für Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden.
Sie ersetzen für neue Vertragsabschlüsse die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Version 3.0 sowie sämtliche früheren Fassungen von UNAL IT Solutions.
Für bereits bestehende Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung, sofern die Anwendung dieser Version nicht nachträglich ausdrücklich vereinbart wurde.
UNAL IT Solutions – Inh. Samet Ünal
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